Reparatur
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Haben Sie den Wunsch, ein Produkt aus dem Erzgebirge zur
Reparatur einzusenden? Was ist dabei zu beachten?
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturleistungen:
1. Die Gesellschaft behält sich vor, eine Auswahl bei der Reparaturannahme zu treffen. Repariert werden nur Artikel, die im Unternehmen hergestellt wurden.
Wir unterscheiden zwischen einfacher Reparaturleistung und Restaurierung. Zur Restaurierung ordnen wir Erzeugnisse mit hohem Alter bzw. umfassenden Schäden. Restaurierungen können nur zu einem dem Unternehmen möglichen Zeitpunkt angenommen und durchgeführt werden.
2. Die Gefahr des Transportes (Anlieferung, Rückführung) liegt beim Kunden. Er trägt auch dafür die Kosten zuzüglich Verpackungsaufwand.
3. Die Reparaturleistungen werden nach Aufwand zu den gültigen Sätzen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
4. Der Kunde erhält ein Kostenangebot. Stellt sich während der Reparatur ein Mehraufwand heraus, gelten die Mehrkosten bis max. 15% für vereinbart. Dem Kunde wird der voraussichtliche, unverbindliche Fertigstellungstermin mitgeteilt.
5. Vor Rückführung/Abholung hat der Kunde für die Reparaturleistung Vorkasse zu leisten.
6. Lehnt der Kunde die Reparatur ab, entsteht mit Eingang der Ware eine Bearbeitungsgebühr von 10€ (für Auspacken, Registratur, Untersuchung, Einpacken), zuzüglich Rückführungskosten.
7. Die Gesellschaft behält sich vor, über die fachgerechte Reparaturausführung selbst zu entscheiden.
8. Sollte trotz aller Sorgfalt ein Schaden am Produkt eintreten bzw. dieses abhanden kommen, wird der Wert eines vergleichbaren Produktes der aktuellen Produktion, abzüglich Verschleiß angesetzt. Ein ideeller Wert (Sammlerstück, Erbstück u.ä.) kann nicht berücksichtigt werden.