Reparatur

Haben Sie den Wunsch, ein Produkt aus dem Erzgebirge zur Reparatur einzusenden? Was ist dabei zu beachten?

  1. Vergewissern Sie sich mit Hilfe des Originalkartons, Packzettel, Firmenlogo, ob dieses Produkt in unserer Firma hergestellt wird. Produkte, die wir nicht herstellen, können nicht repariert werden.
  2. Welches Alter besitzt das Erzeugnis? Wir gewähren die gesetzliche Garantiefrist. Eine Reparatur von älteren Produkten (bis 10 Jahre) ist möglich, wenn sie sich noch im Sortiment befinden. Ältere Produkte lassen sich nur im Ausnahmefall reparieren und meist, aufgrund der Handarbeit, nur mit hohem Kostenaufwand.
  3. Möchten Sie eine Reparatur im Rahmen der Garantie, ist bitte der Kassenzettel unbedingt mit einzureichen.
  4. Die Reparatur ist zuerst mündlich oder schriftlich anzumelden, damit wir die Möglichkeit haben, Ihnen die erfahrungsgemäß beste Reparaturform vorzuschlagen.
  5. Wir können erst ab bei uns im Hause vorliegenden Artikeln die Haftung übernehmen. Für Schäden während der Anlieferung müssen wir die Haftung ablehnen.
  6. Lassen Sie sich für die Reparatur erst ein Angebot geben. Gut gepflegte und saubere Stücke, denen man ansieht, dass sie beim Besitzer Liebhaberwert haben, können kostengünstiger repariert werden.
  7. Erzgebirgische Volkskunst wird von Spezialisten hergestellt. Meist benötigen wir für die Reparatur Ihres Artikels auch die Mitwirkung dieses Spezialisten. Das kann bedeuten, dass Ihre Reparatur eine längere Zeit benötigt, bzw. zur Hauptsaison kaum möglich ist. Bitte denken Sie deshalb gleich nach Weihnachten an die Reparatur Ihres Liebhaberstückes.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Tel.

037362-18-211    Montag bis Freitag 08.00-11.30 Uhr

Fax:

037362-18-100

E-Mail:

service@glaesser-seiffen.de

 

 

 

Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturleistungen:

 

 

1.                 Die Gesellschaft behält sich vor, eine Auswahl bei der Reparaturannahme zu treffen. Repariert werden nur Artikel, die im Unternehmen hergestellt wurden.

Wir unterscheiden zwischen einfacher Reparaturleistung und Restaurierung. Zur Restaurierung ordnen wir Erzeugnisse mit hohem Alter bzw. umfassenden Schäden. Restaurierungen können nur zu einem dem Unternehmen möglichen Zeitpunkt angenommen und durchgeführt werden.  

2.                 Die Gefahr des Transportes (Anlieferung, Rückführung) liegt beim Kunden. Er trägt auch dafür die Kosten zuzüglich Verpackungsaufwand.

3.                 Die Reparaturleistungen werden nach Aufwand zu den gültigen Sätzen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.

4.                 Der Kunde erhält ein Kostenangebot. Stellt sich während der Reparatur ein Mehraufwand heraus, gelten die Mehrkosten bis max. 15% für vereinbart. Dem Kunde wird der voraussichtliche, unverbindliche Fertigstellungstermin  mitgeteilt.

5.                 Vor Rückführung/Abholung hat der Kunde für die Reparaturleistung Vorkasse zu leisten.

6.                 Lehnt der Kunde die Reparatur ab, entsteht mit Eingang der Ware eine Bearbeitungsgebühr von 10€ (für Auspacken, Registratur, Untersuchung, Einpacken), zuzüglich Rückführungskosten.

7.                 Die Gesellschaft behält sich vor, über die fachgerechte Reparaturausführung selbst zu entscheiden.

8.                 Sollte trotz aller Sorgfalt ein Schaden am Produkt eintreten bzw. dieses abhanden kommen, wird der Wert eines vergleichbaren Produktes der aktuellen Produktion, abzüglich Verschleiß angesetzt. Ein ideeller Wert (Sammlerstück, Erbstück u.ä.) kann nicht berücksichtigt werden.